Karussell
- Rental type:
- Berth:
- Hire type:
- Pet policy:
Wichtige Dinge
- kann ab 25 Jahren gefahren werden
- Um dieses Fahrzeug fahren zu dürfen, musst du seit mindestens 3 Jahren über die entsprechende Füherscheinklasse verfügen
- Haustiere erlaubt
- 2 Schlafplätze
- Fahrzeug verfügt über Schaltgetriebe
- 4 Sicherheitsgurte
- 6,5 m lang, 2,65 m hoch und 2,05 m breit
- 7 Tage Mindestmietdauer
- Du startest in Koblenz
Über den Camper
- Marke
- Carado
- Modell
- 640
- Länge
- 6.500,00 mm
- Höhe
- 2.650,00 mm
- Schlafplätze
- 2 im Camper
- Sicherheitsgurte
- 4
- Kraftstoffart
- Diesel
- Zulässiges Gesamtgewicht
- 3500.0 kg
Ausstattung
- Adapter
- Audio system
- Auffahrkeile
- Bluetooth
- Dachfenster
- Dusche
- Elektrische fensterheber
- Gasherd
- Heizung
- Herd
- Isolierverglasung
- Kabeltrommel
- Klimaanlage
- Kühlschrank
- Kühlschrank
- Kühlschrank mit eisfach
- Mp3
- Navi
- Rückfahrkamera
- Schneeketten
- Schränke
- Servolenkung
- Sonnensegel
- Tempomat
- Toilette
- Usb
- Verdunklungsrollos
- Versorgerbatterie
- Winterreifen
- Zentralverriegelung
- Backofen
- Beheizbarer wasser- und abwassertank
- Blu-ray
- Cd
- Doppelter boden
- Dvd
- Gaskartusche
- Gefrierschrank
- Iphone
- Kaffeemaschine
- Klappbares sonnendach
- Kühlbox
- Ledersitze
- Line-in
- Luftfederung
- Markise
- Mobile campingtoilette
- Mobiler gaskocher
- Ofen
- Originale california ausrüstung
- Sat-anlage
- Sitzheizung
- Solarzellen
- Starkstromanschluss
- Tv
- Vorzelt
- Wasserkanister
Bettwäsche
- Betten nicht enthalten
Sicherheitsinformationen
- Feuerlöscher
- Feuerlöschdecke
- Rauchmelder
- Kohlenmonoxid-detektor
- Gps tracker
Standort
Thomas's Kastenwagen befindet sich in Koblenz.
Genauen Standort erhalten Sie nach der Buchung.
Verfügbarkeit
Dezember 2025
Januar 2026
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Weitere Informationen
Mindestalter für Mieter 25 Jahre Führerschein seit 5 Jahren Rauchen erlaubt? Nein Sind Hunde erlaubt? Mit 🦴 gekennzeichnete Fahrzeuge, nach Absprache, ja! Alle genannten Preise verstehen sich pro Tag inkl. gesetzlicher MwSt. und 225 gefahrenen Kilometern je Miettag, sowie einem speziellen Wohnmobil-Reiseschutzbrief! Mehr km nach Absprache selbstverständlich möglich! Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage. Zur Berechnung der Mietzeit werden der Abholtag und der Rückgabetag gemeinsam als 1 Tag gerechnet. Bei der Buchung sind 30 % des Mietpreises als Anzahlung zu entrichten. Der Restbetrag und die Kaution (1.500,- €; Hinterlegung in bar oder per Banküberweisung im Voraus) werden bei der Übernahme des Wohnmobils fällig. Die Abholung des Campers erfolgt montags bis freitags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr bei uns in der Ravensteynstr.. Die Rückgabe erfolgt montags bis freitags zwischen 09:00 und 11:00 Uhr, bzw. nach Absprache auch Samstags und Sonntags möglich. Unsere Fahrzeuge werden in einwandfreiem Zustand übergeben und müssen bei Mietende innen und außen gereinigt zurückgegeben werden. Möchtest Du, dass wir als Vermieter das Wohnmobil reinigen, berechnen wir für die Innenreinigung 100,- € und für die Außenreinigung 50,- €. Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich mit entleertem WC- und Abwassertank zurückgegeben werden, ansonsten müssen wir Dir für die Entleerung des WCs 150,- € berechnen. Bei Zahlungen akzeptieren wir ausschließlich Bargeld oder Banküberweisung im Voraus. Im jeweiligen Mietpreis enthalten sind eine Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Wir weisen Dich/Euch vor Fahrtantritt selbstverständlich ausführlich in die Handhabung des Fahrzeugs ein und erklären Dir/Euch ausführlich die Innenausstattung, alle Funktionen und vieles Weitere. Die Einweisung ist erst zu Ende, wenn keine Fragen mehr offenstehen. Wenn Du/Ihr keine Erfahrung mit dem Umgang eines Campers hast/habt, solltet Du/Ihr ca. 1-2 Stunden dafür einplanen. Eine Übergabe- bzw. Servicepauschale wird nicht erhoben. Alle Fahrzeuge können mit dem Führerschein der Klasse B bzw. Klasse 3 gefahren werden. Bei der Buchung benötigen wir die Vorlage der Führerscheine der Personen, die das Wohnmobil fahren werden, sowie gültige Personalausweise – natürlich im Original. Grundsätzlich dürfen alle Personen das Wohnmobil fahren, sofern sie zuvor als Fahrer/Mieter eingetragen wurden. Dies hat versicherungstechnische Gründe. Selbstverständlich wird ein Führerschein der Klasse B bzw. 3 vorausgesetzt, das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Dieser Service ist für Dich/Euch ohne Zusatzgebühren. Ein Übergabeprotokoll dient sowohl zum Schutz des Vermieters als auch zum Schutz des Mieters. Darin werden alle evtl. Fahrzeugmängel und die Vollständigkeit des Inventars vor und nach der Mietdauer festgehalten. Fahrten nur innerhalb Europa, entsprechend der „grünen Versicherungskarte“. Andere Länder dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters bereist werden. Unsere Wohnmobile werden mit voller Tankfüllung (Diesel und AdBlue) übergeben und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Für die Kontrolle und das ausreichende Befüllen der Verbrauchsmaterialien (eine 11 kg Flasche bzw. 5 kg-Gasflasche, Gas, WC-Chemie, Frischwasser und AdBlue) berechnen wir einmalig ein Starterpaket 99,- € je Buchung. Optional: Zweite 11 kg-Gasflasche, bzw. 5 kg-Gasflasche Optional: TV-Sat-Set Optional: Winterreifen (Allwetter) Optional: Schneeketten Optional: Thermomatten (Fahrerhaus, Türen Links/Recht, Windschutzscheibe) Optional: Fahrradträger Der Fahrradträger ist für 2 Fahrräder geeignet, bis zu einem Gesamtgewicht von je ca. 30 kg. Dieser wird auf der Anhängerkupplung montiert und kostet zur Miete 8,- €/Tag. Standard-Versicherungsschutz: Teilkasko mit 1.000,- € SB // Vollkasko mit 1.000,- € SB je Schadenfall. Hinterlegung der Kaution nur in bar oder per Banküberweisung im Voraus. Nutze das optionale Urlaubsschutzpaket BASIS bzw. PREMIUM mit folgendem Inhalt: Kautionsversicherung: Reduzierung des Eigenanteils auf 250,- € Inhaltsversicherung zum Neuwert für Dein Gepäck Mietausfallversicherung Mietabbruchversicherung Rücktrittskostenversicherung + Schutz bei Vermieter-Insolvenz (nur im USP-PREMIUM) 14 Tage Rücktrittsrecht Hinweis: Alle hier aufgeführten Informationen sowie abgebildeten Fotos sind unverbindlich und stellen keine Vertragsgrundlage dar.
Sonstige Mietbedingungen
- Allgemeine Mietbedingungen für Wohn und Reisemobile
- 1. Der Mietpreis ergibt sich aus der gültigen Preisliste des Vermieters oder aus einem im besonderen Einzelfall individuell erstellten Angebot des Vermieters. Die Mietdauer errechnet sich aus den Miettagen, wobei der Abhol und der Rückgabetag zusammen als ein Miettag gerechnet werden, oder es gilt eine Sondervereinbarung.
- 2. Der Mieter verpflichtet sich, die mietvertraglich vereinbarten Übergabe und Rückgabezeiten einzuhalten.
- 3. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises fällig und zahlbar. Der Restbetrag sowie die vereinbarte Kaution sind bei der Abholung des Fahrzeuges zum vereinbarten Übergabezeitpunkt fällig und zahlbar.
- 4. Der Vermieter verpflichtet sich, für das von ihm vermietete Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 1.000, € je Schadensfall. Die vom Mieter zu leistende Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall eines Unfalls, in den der Mieter verwickelt ist, für eventuelle Beschädigungen des gemieteten Fahrzeugs sowie fehlende Gegenstände. Die Kaution beträgt 1.500, € (zinslos) und ist in bar oder per Überweisung im voraus zu leisten. Wird das Fahrzeug unbeschädigt und mit vollständiger Ausstattung rechtzeitig zurückgegeben, wird die Kaution bar bzw. per Rücküberweisung zurückgegeben. Die Rückgabe der Kaution entbindet den Mieter jedoch nicht von seiner Haftung für Beschädigungen, die erst nach der Rückgabe des Fahrzeuges und Rückerstattung der Kaution entdeckt werden.
- 5. Bei berechtigter Inanspruchnahme der Haftpflicht, Teil bzw. Vollkaskoversicherung wird die von dem Mieter geleistete Kaution einbehalten. Die Kaution dient in diesem Falle dazu, die unter Ziffer 4. vereinbarte Selbstbeteiligung des Mieters gegenüber der Versicherung abzudecken. Dies gilt auch bei Einbruchsschäden bzw. bei Diebstahl des gemieteten Fahrzeuges.
- 6. Fehlende oder beschädigte Gegenstände sowie vom Mieter beschädigte Innenausstattung sind vom Mieter voll zu ersetzen, auch wenn diese Schäden durch Dritte oder mitgeführte Tiere verursacht werden. Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Einzelfall kann die Mitnahme eigener Haustiere durch gesonderte Vereinbarung gestattet werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Fahrzeug vorzunehmen. Das Anbringen von Aufklebern ist zu unterlassen. Dies gilt nicht für Mautplaketten und Zollvignetten sowie sonstige Aufkleber, die auf behördliche oder gesetzliche Anordnung hin angebracht werden müssen. Abgelaufene und ungültige Plaketten und Vignetten müssen entfernt werden. Aufkleber dürfen grundsätzlich nur auf der Windschutzscheibe platziert werden. Für die Entfernung unerlaubt aufgebrachter Aufkleber werden je Plakette pauschal 10, € berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Mieter verpflichtet sich, besonders darauf zu achten, dass Flüssigkeiten wie z. B. Wasser, Diesel, AdBlue, Öl etc., jeweils in den dafür vorgesehenen Tank eingefüllt werden. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich. Durch Verwechseln, können hohe Folgekosten entstehen, die weit über die Kaution hinausgehen und vom Mieter zu tragen sind. Das Rauchen im Fahrzeug ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann dem Mieter eine Grundreinigung (Fahrzeugaufbereitung) in Rechnung gestellt werden. Beim Zurücksetzen des Mietfahrzeuges, muss sich der Mieter von einer Hilfsperson einweisen lassen.
- 7. Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Mieter sofort mit der Sicherheitsleistung zu verrechnen. Hierzu gehören insbesondere die Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigung des gemieteten Fahrzeuges oder wegen Beschädigung oder Verlust des mitvermieteten Zubehörs.
- 8. Der Mieter überzeugt sich vor der Übernahme des Fahrzeuges davon, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und keinerlei Mängel und Beschädigungen aufweist. Auch überzeugt sich der Mieter davon, dass das zum Fahrzeug gehörende Zubehör vollständig ist. Festgestellte Mängel, Beschädigungen oder fehlendes Zubehör müssen auf dem Übergabeprotokoll vermerkt und von beiden Vertragsparteien durch Unterschrift bestätigt werden.
- 9. Das Fahrzeug wird vom Vermieter außen wie innen gereinigt übergeben und ist nach Ende der Mietzeit ebenfalls wieder außen wie innen gereinigt an den Vermieter zurückzugeben. Für den Fall nicht durchgeführter Reinigung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter für die unterlassene Innenreinigung 100, € und für die unterlassene Außenreinigung 50, € zu berechnen. Vor der Rückgabe sind Toilette und Abwassertank ordnungsgemäß zu entleeren. Für den Fall nicht ordnungsgemäßer Entleerung wird von dem Vermieter ein Betrag von 150, € berechnet.
- 10. Sollte das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, ein vergleichbares Fahrzeug als Ersatzfahrzeug zu stellen. Ist der im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeugtyp nicht verfügbar, so ist der Vermieter berechtigt, nach Absprache mit dem Mieter, ein Fahrzeug eines anderen Typs als Ersatz zu stellen, soweit dies dem Mieter zuzumuten ist. Wird ein kleineres als das gemietete Fahrzeug gestellt, mindert sich der Mietpreis entsprechend. Der Vermieter ist überdies berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag der Leistung eines Dritten zu bedienen. Sollte der Vermieter die vertraglich vereinbarte Leistung (die Vermietung des Wohnmobiles) nicht mehr erbringen können, erhält der Mieter die vollständige Miete zurückerstattet. Einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch kann vom Mieter jedoch nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter versucht in einem solchen Fall selbstverständlich alles, um eine Alternative in Form eines adäquaten ErsatzWohnmobiles für den Mieter zu finden. Garantiert werden kann dies jedoch leider nicht.
- 11. Das Mietobjekt wird vom Mieter am vereinbarten Übergabeort mit vollgetanktem Dieseltank abgeholt und muss am vereinbarten Übergabeort auch wieder mit vollgetanktem Dieseltank zurückgegeben werden. Auf besonderen Wunsch des Mieters kann das Mietobjekt nach vorheriger Vereinbarung und gegen Berechnung überführt werden. Die Kosten für den An und Rücktransport des Mietobjekts werden zusammen mit dem vereinbarten Mietpreis im voraus, spätestens bei der Übergabe, entrichtet. Bei der Überführung auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters haften der Vermieter bzw. die Personen, derer sich der Vermieter insoweit bedient, für dabei auftretende Schäden nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Mietvertrag wird ein Rückgabezeitpunkt verbindlich vereinbart. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgegeben und hat der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten, ist der Mieter zum Ersatz sämtlicher dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstehenden Schäden verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er für andere Mieter Ersatzfahrzeuge beschaffen muss oder für einzuräumende Preisnachlässe, wenn für den Folgemieter ein gleichwertiges Fahrzeug nicht beschafft werden kann. Darüber hinaus schuldet der Mieter bei nicht rechtzeitiger Rückgabe für jeden angefangenen Überziehungstag, den das Mietobjekt ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes verspätet zurückgegeben wird, den doppelten Mietpreis pro Tag (entsprechend dem Mietpreis für den letzten vereinbarten Miettag). Als wichtige Gründe gelten die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder technischer Defekt sowie die erhebliche Verletzung oder Erkrankung des Mieters. Nicht als Grund gelten beispielsweise Streiks von Fährpersonal etc., Naturkatastrophen oder öffentlicher Aufruhr sowie Verkehrsstaus. In diesen Fällen obliegt es dem Mieter, durch rechtzeitiges Antreten der Heimreise oder Ändern der beabsichtigten Fahrtroute für eine rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges Sorge zu tragen. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sich die Gefahr einer verspäteten Rückgabe abzeichnet. Bei rechtzeitiger Benachrichtigung des Vermieters besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag zu den normalen Miettarifen zu verlängern, soweit das Fahrzeug nicht bereits mit Anschlussmieten belegt ist. Die Verlängerung der Mietzeit bedarf aber auf jeden Fall der Schriftform.
- 12. ritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird ein anteiliger Mietpreis nach folgender Maßgabe fällig: bei Rücktritt von 1 bis 21 Tagen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises, bei Rücktritt von 22 bis 60 Tagen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises, bei Rücktritt von 61 Tagen und mehr vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises. Wird das Fahrzeug von dem Mieter verschuldet oder unverschuldet nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt, wobei für diesen Fall die Zahlung von 80% des Mietpreises als vereinbart gilt. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für Reiserücktrittskostenversicherungen (ABRV) abzuschließen. Eine solche Versicherung kann über den Vermieter zusammen mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden und ist zusammen mit der Anzahlung bei Vertragsabschluss zu zahlen.
- 13. Auch bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
- 14. Sollten während der Mietzeit Mängel auftreten, so hat der Mieter den Vermieter umgehend hiervon in Kenntnis zu setzen. Reparaturen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters vorgenommen oder in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für ohne Einwilligung des Vermieters vorgenommene oder in Auftrag gegebene Reparaturen trägt der Mieter. Die Beweislast, dass der Vermieter nicht zu erreichen war, trifft den Mieter. Schadensersatzansprüche des Mieters sind für den Fall ausgeschlossen, dass ein Fahrzeug währende der Mietzeit repariert werden muss oder ausfällt, es sei denn, dass der Ausfall oder die Reparaturbedürftigkeit vom Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind. Für Mangelfolgeschäden, gleich welcher Art, haftet der Vermieter nicht.
- 15. In dem Mietpreis sind Haftpflicht, Teil und Vollkaskoversicherung enthalten. Kosten für Öl, Treibstoff etc. gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten der Reise bzw. am Urlaubsstandort entstehende Kosten wie Maut/ Strafgebühren, Stand/ Bußgelder etc. trägt ebenfalls der Mieteŕ.
- 16. Der zugelassene Fahrbereich entspricht ausschließlich dem Gebiet innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören, entsprechend der „grünen Versicherungskarte“. Andere Länder dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters bereist werden. Kein Versicherungsschutz besteht bei Fahrten in Spannungsgebiete, bzw. Gebiete, von denen man annehmen muss, dass es im Verlauf der Mietdauer zu akuter Gefährdung des Mietobjektes kommen kann.
- 17. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug lediglich zu Campingzwecken zu nutzen. Untervermietung und Weitergabe an Dritte sind untersagt. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die dem Vermieter infolge eines vertragswidrigen Gebrauchs entstehen.
- 18. Der Mieter (Fahrer) muss mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die zum Führen des gemieteten Fahrzeuges vonnöten ist. Die Fahrerlaubnis ist bei Übergabe des Fahrzeuges vorzulegen. Das Fahrzeug darf vom Mieter selbst und von den bei der Anmietung genannten Personen geführt werden. Die Führerscheine und Papiere sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen. Im Falle eines Unfalles oder sonstigen Schadensfalles, insbesondere im Ausland, hat der Mieter unverzüglich alles erforderliche zu unternehmen, um die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Schädiger nicht zu gefährden. Insbesondere ist der Mieter gehalten, gegenüber der Polizei oder den sonst zuständigen Stellen die erforderlichen Angaben zu machen.
- 19. Bei Unfällen im In und Ausland ist der Vermieter berechtigt, die Kaution solange zurückzubehalten, bis die Regulierung sämtlicher unfallbedingter Ansprüche des Vermieters abgeschlossen ist.
- 20. Schadensersatz und sonstige Ansprüche des Mieters sind für den Fall ausgeschlossen, dass ein Fahrzeug während der Mietzeit repariert werden muss oder ausfällt, es sei denn, der Schaden oder der Ausfall sind von dem Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Insbesondere leistet der Vermieter keinen Ersatz für Nichtvermögensschäden wie entgangene Urlaubsfreude etc..
- 21. Der schriftliche Mietvertrag und die vorliegenden Mietbedingungen geben den Vertragswillen der Vertragspartner vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Buchungszusagen des Vermieters sind bis zum Abschluss des schriftlichen Mietvertrages unverbindlich.
- 22. Sollten Einzelbestimmungen des Mietvertrages oder der Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Mietvertrages und der Mietbedingungen nicht berührt. Im übrigen tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung vereinbaren wollten.
- 23. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand ist, soweit zulässig vereinbart, das für den Sitz des Vermieters örtlich zuständige Gericht.
- 24. Diese Mietbedingungen sind Anhang an jeden Mietvertrag, den die Firma Team 4 Travel, Thomas Schmitt & Marco Zimmermann GbR, Ravensteynstraße 53, 56076 Koblenz, mit einem Mieter abschließt.
- Mieter muss 25 Jahre alt oder älter sein.
Preisgestaltung
- Mietpreis
- Ab 109,00 € pro Tag
- Reinigungsgebühr
- 50,00 €
Kaution
Die Parteien vereinbaren, dass eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 1.500,00 € zu leisten ist. Du kannst die Kaution an Thomas überweisen oder in bar bezahlen, je nachdem was ihr miteinander vereinbart. Sprich einfach direkt mit Thomas darüber.
Stornierungsbedingungen
Strenge
- 25 % Mietpreiserstattung bis 30 Tage vor deiner Reise
- 15 % Mietpreiserstattung 29 bis 8 Tage vor deiner Reise
- 5 % Mietpreiserstattung 7 Tage oder weniger vor deiner Reise
- Die Servicegebühr von 6.8 % ist nicht erstattungsfähig
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