Karussell
- Rental type:
- Berth:
- Hire type:
- Pet policy:
Wichtige Dinge
- kann ab 23 Jahren gefahren werden
- Um dieses Fahrzeug fahren zu dürfen, musst du seit mindestens 3 Jahren über die entsprechende Füherscheinklasse verfügen
- Haustiere erlaubt
- 5 Schlafplätze
- Fahrzeug verfügt über Schaltgetriebe
- 5 Sicherheitsgurte
- 7,45 m lang, 3,2 m hoch und 2,35 m breit
- 5 Tage Mindestmietdauer
- Du startest in Kiel
Über den Camper
- Marke
- Ford
- Modell
- NobelART A 7000
- Länge
- 7.450,00 mm
- Höhe
- 3.200,00 mm
- Schlafplätze
- 5 im Camper
- Sicherheitsgurte
- 5
- Kraftstoffart
- Diesel
- Zulässiges Gesamtgewicht
- 3500.0 kg
Ausstattung
- Adapter
- Auffahrkeile
- Beheizbarer wasser- und abwassertank
- Bluetooth
- Dusche
- Elektrische fensterheber
- Gasherd
- Gefrierschrank
- Heizung
- Herd
- Kabeltrommel
- Klimaanlage
- Kühlschrank
- Kühlschrank
- Kühlschrank mit eisfach
- Markise
- Rückfahrkamera
- Sat-anlage
- Servolenkung
- Solarzellen
- Tempomat
- Toilette
- Tv
- Usb
- Winterreifen
- Zentralverriegelung
- Audio system
- Backofen
- Blu-ray
- Cd
- Dachfenster
- Doppelter boden
- Dvd
- Gaskartusche
- Iphone
- Isolierverglasung
- Kaffeemaschine
- Klappbares sonnendach
- Kühlbox
- Ledersitze
- Line-in
- Luftfederung
- Mobile campingtoilette
- Mobiler gaskocher
- Mp3
- Navi
- Ofen
- Originale california ausrüstung
- Schneeketten
- Schränke
- Sitzheizung
- Sonnensegel
- Starkstromanschluss
- Verdunklungsrollos
- Versorgerbatterie
- Vorzelt
- Wasserkanister
Bettwäsche
- Betten nicht enthalten
Sicherheitsinformationen
- Feuerlöscher
- Feuerlöschdecke
- Rauchmelder
- Kohlenmonoxid-detektor
- Gps tracker
Standort
Maik 's Wohnmobil befindet sich in Kiel.
Genauen Standort erhalten Sie nach der Buchung.
Verfügbarkeit
Dezember 2025
Januar 2026
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 |
22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 |
29 | 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 |
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
29 | 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 |
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 |
19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 |
26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 1 |
Weitere Informationen
Extras zum Mieten Das Küchengeschirr beinhaltet 5 Tassen, fünf Schüsseln/ Bowl , 5 Dessertteller, 5 Essteller und dazugehöriges Besteck. Grill Hier könnt ihr einen kleinen Holzkohlegrill dazu buchen um gemütlich euer Grillgut zu genießen. Töpfe und Pfannen sind selbst mit an Bord zu nehmen.
Sonstige Mietbedingungen
- Allgemeine Vermietbedingungen
- der Firma Womovermietung24
- 1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
- Gegenstand des Vertrages ist ausschlieslich die mietweise Uberlassung eines Reisemobiles. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschlieslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, erganzend die gesetzlichen Vorschriften uber den Mietvertrag, Anwendung finden.
- Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen uber den Pauschalreisevertrag, insbesondere der ¡±¡± 651al BGB finden auf das Vertragsverhaltnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
- Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollstandig auszufullende und zu unterschreibende Ubernahme und Ruckgabeprotokoll. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Samtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
- 2. Vertragsabschluss, Rucktritt
- Der Mietvertrag ist nur bei schriftlicher Bestatigung durch den Vermieter verbindlich. Die Leistungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf ein Fahrzeug der vereinbarten Preisgruppe, nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp, sofern nicht ausdrucklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Der Vermieter gewahrt dem Mieter ein Rucktrittsrecht, wenn er den uns dadurch entstehenden Schaden nach Masgabe nachfolgender Pauschalisierung erstattet:
- „h 30% des BruttoMietpreises vom Tag des Vertragsschlusses bis 51 Tagen vor vereinbarten Mietbeginn
- „h 50% des BruttoMietpreises vom 50. bis 31 Tage vor vereinbarten Mietbeginn
- „h 75% des BruttoMietpreises vom 30. bis 21 Tage vor vereinbarten Mietbeginn
- „h 90% des BruttoMietpreises vom 20. bis 11 Tage vor vereinbarten Mietbeginn
- „h 100% des BruttoMietpreises ab 10 Tage vor vereinbarten Mietbeginn
- Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag ubernommen, ist der Vermieter zur sofortigen Kundigung des Mietvertrages bei voller Schadensersatzpflicht des Mieters berechtigt. Der Vermieter ist auch zur Schadensminderung nicht verpflichtet zu versuchen, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, solange der Mieter nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass er das Fahrzeug auch fur die Restmietzeit nicht mehr ubernehmen und stattdessen Schadenersatz nach Ziffer 2. leisten wird.
- 3. Mietpreis, Zahlungen, Kaution
- Der Mietpreis wird aus der jeweils gultigen Preisliste entnommen. Kraftstoffkosten, Betriebskosten (z.B. weitere Gasflaschen) und Schmierstoffe (soweit wahrend des Mietzeitraumes benotigt), Maut, Park, Camping, Stellplatz sowie Fahrgebuhren als auch Busgelder und sonstige Strafgebuhren gehen zu Lasten des Mieters. Busgelder oder Strafgebuhren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Vermieter zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen, und der Mieter diese insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 6. nicht vermeiden konnte. Durch den Mietpreis sind die Kosten der Fahrzeuguberlassung fur den Mietzeitraum, sowie der Versicherungsschutz gemas Ziff. 9 ,sowie fur Wartung und Verschleisreparaturen mit abgegolten.
- Die Kilometer sind ab dem 14. Buchungstag frei.
- Bei einer Anmietung von weniger als 14 Tagen gilt: Die Kilometerbegrenzung betragt ¡V soweit nicht anders schriftlich vereinbart ¡V 300km pro Tag. Mehrkilometer werden mit 0,29 £á pro km berechnet.
- Die Service/Ubergabepauschale wird zusatzlich zum Tagesmietpreis berechnet. Diese enthalt folgende Leistungen: Betriebsbereite Bereitstellung, sorgfaltige Einweisung und individuelle Fahrzeugubergabe und Rucknahme, 2 Warnwesten, Gasflasche, Frischwasser Befullung, Toilettenchemie, Stromkabel, Adapterkabel, Ausgleichskeile (nur Alkoven und Teilintegrierte), Handbesen, Wasserschlauch und Warntafel fur Fahrrader.
- Auserdem ist sowohl die Innen als auch die Ausenreinigung enthalten.
- WICHTIG: Die grobe Innenreinigung (Ruckgabe des Fahrzeugs .besenrein¡§) und die Toilettenreinigung (Box und Toilette) ist immer vom MIETER durchzufuhren.
- Ansonsten muss eine Strafgebuhr in Hohe von 100£á bei Ruckgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden.
- Was ist unter .besenrein¡§ zu verstehen? Das Fahrzeug muss vom Nutzer komplett sauber und ohne Ruckstande ausgekehrt sein. Es darf sich kein Mull mehr im Fahrzeug befinden. Der Kuhlschrank / die Kuhlbox, die Spule und der Herd mussen ausgewischt sein. Polsterverschmutzungen (Sitze/Sitzbank, Matratzen) mussen behoben sein.
- Was ist mit Haustieren? Haustiere mussen bei der Buchung zwingend mit angegeben werden.
- WICHTIG: Samtliche Tierhaare mussen vom Nutzer vor Ruckgabe komplett entfernt sein. (Allergiker)
- Ansonsten muss eine zusatzliche Gebuhr (100£á) bei Ruckgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden
- Zahlungen aus dem Mietvertrag sind wie folgt fallig: Anzahlung 300, £á bei Vertragsabschluss. Der Restbetrag und die Kaution sind 21 Tage vor der vereinbarten Ubernahme zu bezahlen. Bei Buchungen, die erst 21 Tage oder kurzer vor Abfahrt erfolgen, spatestens bei Ubernahme des Fahrzeugs.
- 2
- Die vom Mieter zu leistende Kaution betragt 1500, £á und dient als Sicherheit fur alle Anspruche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugmietverhaltnis. Uber diese wird nach Ruckgabe des Fahrzeuges und Unterzeichnung des Ruckgabeprotokolls durch den Mieter vom Vermieter abgerechnet.
- WICHTIG: Die Kaution von 1500 £á ist auch zu leisten / zu hinterlegen, wenn ein Urlaubsschutzpaket oder eine andere Kautionsversicherung abgeschlossen wird.
- Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn nicht spatestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer nicht spatestens bei der Ubergabe des Fahrzeuges einen gultigen Fuhrerschein der zum Fuhren eines Fahrzeuges der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegen. Das Fahrzeug gilt auch in diesem Falle als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig ubernommen, mit den unter 2. dargestellten Folgen. Zusatzliche Fahrer, die keinen Fuhrerschein vorgelegt haben, konnen zur Vermeidung der obigen Konsequenzen auch als Fahrberechtigte einvernehmlich gestrichen werden.
- Die Mindestmietdauer betragt 3 Tage, in der Hauptsaison 5 Tage.
- 4. Ubernahme, Ruckgabe, Unbefugte Uberschreitung der Mietzeit
- Die im Mietvertrag eingetragenen Ubernahme sowie Ruckgabezeiten sind unbedingt einzuhalten.
- WICHTIG: Das Fahrzeug muss zur Ruckgabezeit ¡V spatestens 10 Uhr komplett ausgeraumt und gereinigt sein. Bei der Fahrzeugubernahme und Ruckgabe ist jeweils ein UbergabeProtokoll von Mieter und Vermieter zu unterschreiben, in dem Fahrzeugzustand und Zubehor, ggf. Mangel festzuhalten sind. Ubergabe und Rucknahme erfolgen ¡V soweit nicht anders vereinbart jeweils auf dem Betriebsgelande des Vermieters. Diese hat der Mieter, bei mehreren Mietern zumindest einer personlich vorzunehmen. Die ubrigen Mieter bevollmachtigen in diesem Fall denjenigen, der die Ubernahme bzw. Ruckgabe durchfuhrt. Soweit noch nicht vorher erfolgt, hat der Mieter spatestens bei Fahrzeugubernahme seine Identitat durch einen gultigen Reisepass oder Personalausweis nachzuweisen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gilt Ziffer 3. letzter Absatz entsprechend.
- WICHTIG: Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausfuhrlichen Reisemobileinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Samtliche Funktionen des Reisemobiles sind vor Reisebeginn durch den Mieter zu uberprufen (z.B. Herd/Kocher, Kuhlschrank, Wasseranlage, Heizung, Fahrerhausklimaanlage usw.).
- Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand ubergeben. Optische Beeintrachtigungen wie z.B. Kratzer, Lackschaden oder Dellen sowie Gebrauchsspuren an der Inneneinrichtung stellen keine Fahrzeugmangel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfahigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht wesentlich beeintrachtigt wird.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und mit sauberem Innenraum unbeschadigt (lt. Protokoll bei Ubernahme bereits vorhandene Schaden bleiben unberucksichtigt) zuruckzugeben. Andernfalls kann der Vermieter die notwendigen Masnahmen, insbesondere die Sauberung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zuruckzugeben; andernfalls fallt zusatzlich zu den Betankungskosten (3,50 £á/Liter Diesel) eine Aufwandspauschale in Hohe von 20 £á an. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenstanden verpflichtet, die der Mieter bei Ruckgabe im Fahrzeug zurucklasst.
- Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Ruckgabe des Fahrzeugs am letzten Tag des im Mietvertrag angegebenen Zeitraums bis spatestens 10:00 Uhr. Wird die vereinbarte Ruckgabezeit vom Mieter um mehr als eine Stunde uberschritten, hat der Mieter fur den Ruckgabetag zusatzlich einen vollen weiteren Tagessatz zu zahlen. Uberschreitet der Mieter die vorgesehene Mietzeit ohne ausdruckliche Vereinbarung mit dem Vermieter, schuldet er daruber hinaus ab dem Tag, der auf den vereinbarten Ruckgabetag folgt, fur jeden angefangenen Tag der Uberschreitung, zusatzlich zum Mietzins gemas Ziffer 1 fur diesen Tag, eine Vertragsstrafe in Hohe von 40% des taglichen Mietzinses, also insgesamt eine Zahlung von 140% des fur die Mietzeit vereinbarten Tagessatzes. Unberuhrt hiervon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz. Verlangerungswunsche sollten spatestens zwei Tage vor der Mietbeendung mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlangerung besteht nicht.
- 5. Mindestalter, Fuhrerschein, Nutzung des Fahrzeuges
- Das Mindestalter des Mieters betragt 21 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von dessen Familienangehorigen, sowie von den Personen, die dem Vermieter vorher schriftlich benannt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von Inhabern einer entsprechenden gultigen Fahrerlaubnis (nach bestandener Probezeit) gefuhrt werden. Bei Verstos hat der Vermieter ein Recht zur fristlosen Kundigung. Der Mieter haftet fur jeden durch unerlaubte Weitergabe oder Fuhrung des Wagens verursachten Schaden uneingeschrankt. Der Mieter verpflichtet sich, auf Verlangen beim Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst benannt sind. Fur jedes Verschulden von Fahrern, an die der Mieter das Fahrzeug weitergegeben hat, haftet er personlich. Das Fahrzeug ist mit groster Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschadigungen zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeugs die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten.
- Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beforderung von explosiven, entzundbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gefahrlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll oder sonstigen Vergehen/Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen, oder mit dem Fahrzeug hierfur nicht vorgesehenes oder nicht geeignetes Gelande zu befahren. Auch eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ist nicht zulassig.
- Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet!
- Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europaischen Union, so wie Norwegen und der Schweiz benutzt, bzw. im Rahmen der Fahrzeugmiete dorthin verbracht werden. Die grune Versicherungskarte ist zu beachten. Das Reiseziel und die zu bereisenden Lander sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
- 6. Schaden
- 3
- Verschleisschaden gehen grundsatzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemase Behandlung zuruckzufuhren sind. Werden unterwegs Schaden festgestellt, so ist der Vermieter schriftlich oder fernmundlich unverzuglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, bevor weitere Schaden eintreten konnen, unverzuglich abzustellen und eine Weiterfahrt ¡V auch bis zur nachsten Werkstatt ¡V nur nach Zustimmung des Vermieters zulassig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufhangung) ein Folgeschaden auszuschliesen ist. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Vermieter unverzuglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten ubernimmt der Vermieter nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Bei Fahrzeugschaden uber einer Bagatellgrenze von 50 £á hat der Mieter daruber hinaus unverzuglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per Mail an den Vermieter zu senden.
- Steinschlage (Scheibe):
- Aus haftungstechnischen Grunden werden Steinschlage in Scheiben bei Vermietfahrzeugen (Wohnmobilen) nicht repariert, sondern es muss die Scheibe ausgetauscht werden. Die anteiligen Kosten (Selbstbeteiligung Teilkasko 1000 £á) tragt der Mieter.
- Reifenschaden:
- Wahrend der Fahrt auftretende Reifenschaden gehen zulasten des Mieters. Kosten fur Abschleppdienst und Reifenmontage mussen vom Mieter nicht ubernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten ubernimmt. Materialkosten (Reifen) und Montagekosten mussen vom Mieter ubernommen werden.
- Markise:
- Zur Vermeidung von Beschadigungen der Markise ist Folgendes zu beachten: Die Markise nie bei starkem Wind und/oder Regen benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten fur eine neue Markise mit Montage konnen den Kautionsbetrag ubersteigen!
- Wassersystem:
- Falsche Befullung des Wasser und Dieselkraftstofftanks:
- Das Wassersystem kann, wenn unsachgemas Dieselkraftstoff in den Tank gefullt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhahne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter fur alle daraus resultierenden Schaden.
- Zur Schadensminderung ist der Mieter verpflichtet, zunachst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klaren, ob uber die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelubernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW), Fahrzeugruckholung, Bahnruckreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.
- 7. Verhalten bei Unfallen
- Bei Verkehrsunfallen hat der Mieter alle Masnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzanspruche des Vermieters gegen Dritte zu gewahrleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verstandigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Anspruche durfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfugigen Schaden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern, sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzuglich an den Vermieter zu ubermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Ruckgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu ubergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs und Wildschaden sind vom Mieter unverzuglich der Vermieter und die zustandige Polizeibehorde zu unterrichten.
- 8. Versicherungsschutz
- Das Fahrzeug ist gemas den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach und Vermogensschaden: bis zu 50 Mio. £á; Personenschaden je geschadigte Person: max. 8 Mio. £á. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung £á 1500, je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung £á
- 1000, je Schaden.
- Fur eventuell beforderte Guter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehor und personlichen Gegenstanden geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt.
- 9. Haftung des Mieters / Pflichten des Mieters
- Der Mieter haftet fur alle von ihm verschuldeten Schaden einschlieslich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere fur alle durch das Ladegut oder unsachgemase Behandlung wie z. B. schlechtes Verstauen oder ungenugenden Verschluss entstehende Schaden haftet der Mieter ohne Begrenzung. Soweit der Schaden durch eine Versicherung, insbesondere von den Versicherungen nach Ziffer 8 ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Mieters, wobei die Eigenhaftung in Hohe der in Ziffer 8 ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt. Eine Eigenhaftung des Mieters tritt mangels Zahlungspflicht einer Versicherung vor allem ein, wenn der Mieter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlassigkeit herbeigefuhrt hat oder der Schaden durch alkohol oder drogenbedingte Fahruntuchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt regelmasig fur Schaden, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshohe gemas ¡± 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden, oder wenn der Mieter das Fahrzeug nicht bestimmungsgemas verwendet, oder an andere, nicht befugte Personen weitergibt, oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten nach Verkehrsunfallen verstost.
- 4
- Weitere Pflichten des Mieters:
- Bei Fahrzeugausfall muss sich der Mieter um die Schadensbehebung kummern. Der Vermieter ist unverzuglich zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Es besteht eine Ruckbringverpflichtung des Mieters. D.h., das Fahrzeug muss vom Mieter ¡V soweit nicht anders vereinbart ¡V immer zum Ubergabestandort zuruckgebracht werden. Die Schutzbriefversicherung (Notrufnummer) ist zu nutzen. Leistungen der Schutzbriefversicherung konnen in Abstimmung mit dem Schutzbriefversicherer in Anspruch genommen werden (z.B. Hotelubernachtungen, Ersatzfahrzeug (PKW)).
- Bei sonstigen Mangeln, welche wahrend der Mietzeit auftreten (z.B. Ausfall Heizung, Toilette, Wasserpumpe usw.) hat der Mieter eine Mitwirkungspflicht: Ein Wohnmobil/Caravanfachbetrieb ist nach Moglichkeit aufzusuchen, um den Mangel zu beheben. Eine Abstimmung mit dem Vermieter ist zwingend erforderlich.
- Die Kosten der Reparatur werden dem Mieter bei vorheriger Abstimmung nach Ruckkehr komplett erstattet. WICHTIG: Im Falle auftretender Mangel ¡V wahrend der Urlaubsreise ¡V entstehen keine Schadenersatzanspruche des Mieters gegenuber dem Vermieter.
- Der Mieter ist verpflichtet, sich uber die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vorschriften zu informieren (z.B. ADAC) und diese einzuhalten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrenzungstafeln, Ersatzlampensets usw.).
- Kurzfristig vor Ubergabe an den Nutzer aufgetretene oder bekannt gewordene Mangel, welche nicht die Fahrtuchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeintrachtigen, sind wie folgt zu regeln:
- a) Entweder der Mieter ubernimmt das Fahrzeug z.B. einen Tag spater. In diesem Fall Ruckerstattung 1 Tag
- b) Oder: Falls der Nutzer trotz des Mangels die Reise sofort antreten mochte, ist dieser verpflichtet wahrend des Mietzeitraums das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt (Achtung: VW / Fiat Garantieanspruch beachten) reparieren zu lassen. Dauert die Reparatur langer als 5 Stunden, bekommt der Nutzer einen Tagessatz ersetzt.
- 10. Haftung des Vermieters
- Fur durch Versicherungen nicht gedeckte Schaden beschrankt sich die Haftung des Vermieters bei Sach und Vermogensschaden auf Vorsatz und grobe Fahrlassigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten, deren Erfullung die ordnungsgemase Durchfuhrung des Vertrags uberhaupt erst ermoglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmasig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschrankung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfullungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach ¡±¡± 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. ¡± 536d BGB bleibt unberuhrt.
- Schadenersatzanspruche des Mieters gegenuber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mangel am Fahrzeug sind ausgeschlossen.
- Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfugbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug nach Moglichkeit zur Verfugung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kundigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhalt der Mieter den Mietpreis umgehend zuruck. Schadenersatzanspruche des Mieters hieraus gegenuber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
- 11. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten
- Der Mieter erklart sich einverstanden, dass seine personlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist jeweils im zweckentsprechendem Umfang zulassig, wenn bei der Anmietung falsche Angaben gemacht werden, das gemietete Fahrzeug nicht vereinbarungsgemas genutzt oder zuruckgegeben wird, Anspruche des Vermieters nicht ordnungsgemas erfullt werden oder wenn wegen gesetzes bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Mieter oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird.
- 12. Schlussbestimmungen
- Anderungen und Erganzungen des abgeschlossenen Mietvertrages gelten erst nach schriftlicher Fixierung, die auch durch wechselseitige Telefaxe erfolgen kann. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermachtigt, Anderungen bereits abgeschlossener Vertrage oder Abweichungen von diesen Mietvertragsbedingungen zu vereinbaren. Solche Anderungen werden nur wirksam, wenn sie von der Geschaftsfuhrung gemas Satz 1 bestatigt worden sind.
- Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Ubrigen wirksam.
- Ist der Mieter ein Unternehmer i. S. v. ¡± 14 BGB, eine juristische Person des offentlichen Rechts oder ein offentlich rechtliches Sondervermogen, wird als ausschlieslicher Gerichtsstand der Geschaftssitz des Vermieters fur alle Anspruche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenuber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthaltsort auserhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewohnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Vermieter darf jedoch auch in diesen Fallen, nach seiner Wahl, den Mieter auch an dessen Sitz verklagen.
- Allgemeine Geschaft
- Mieter muss 23 Jahre alt oder älter sein.
Preisgestaltung
- Mietpreis
- Ab 135,00 € pro Tag
- Reinigungsgebühr
- 150,00 €
Kaution
Die Parteien vereinbaren, dass eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 1.500,00 € zu leisten ist. Du kannst die Kaution an Maik überweisen oder in bar bezahlen, je nachdem was ihr miteinander vereinbart. Sprich einfach direkt mit Maik darüber.
Stornierungsbedingungen
Moderat
- 80 % Mietpreiserstattung bis 60 Tage vor deiner Reise
- 75 % Mietpreiserstattung 59 bis 30 Tage vor deiner Reise
- 50 % Mietpreiserstattung 29 bis 8 Tage vor deiner Reise
- 30 % Mietpreiserstattung 7 Tage oder weniger vor deiner Reise
- Die Servicegebühr von 6.8 % ist nicht erstattungsfähig
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1 Bewertung
Kirsten 4.8Wie waren mit dem Wohnmobil in Dänemark unterwegs und haben uns rundherum wohl gefühlt. Hat Spaß gemacht, mit drei Hunden allerdings eine Herausforderung :-) 100 % Weiterempfehlung!
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