Karussell
- Rental type:
- Berth:
- Hire type:
- Pet policy:
Wichtige Dinge
- kann ab 25 Jahren gefahren werden
- Mindestens 3 Jahre Fahrpraxis erforderlich
- Um dieses Fahrzeug fahren zu dürfen, musst du seit mindestens 3 Jahren über die entsprechende Füherscheinklasse verfügen
- Haustiere erlaubt
- 3 Schlafplätze
- Fahrzeug verfügt über Schaltgetriebe
- 4 Sicherheitsgurte
- 6,37 m lang, 2,63 m hoch und 2,05 m breit
- 7 Tage Mindestmietdauer
- Du startest in Engelskirchen
Über den Camper
- Marke
- Fiat Ducato
- Modell
- Challenger
- Länge
- 6.365,00 mm
- Höhe
- 2.625,00 mm
- Schlafplätze
- 3 im Camper
- Sicherheitsgurte
- 4
- Kraftstoffart
- Diesel
- Zulässiges Gesamtgewicht
- 3500.0 kg
Ausstattung
- Adapter
- Auffahrkeile
- Beheizbarer wasser- und abwassertank
- Bluetooth
- Cd
- Dachfenster
- Dusche
- Elektrische fensterheber
- Gasherd
- Gefrierschrank
- Heizung
- Herd
- Kabeltrommel
- Kaffeemaschine
- Klimaanlage
- Kühlschrank
- Kühlschrank
- Kühlschrank mit eisfach
- Ledersitze
- Markise
- Mobile campingtoilette
- Navi
- Rückfahrkamera
- Schränke
- Servolenkung
- Solarzellen
- Tempomat
- Toilette
- Usb
- Verdunklungsrollos
- Wasserkanister
- Zentralverriegelung
- Audio system
- Backofen
- Blu-ray
- Doppelter boden
- Dvd
- Gaskartusche
- Iphone
- Isolierverglasung
- Klappbares sonnendach
- Kühlbox
- Line-in
- Luftfederung
- Mobiler gaskocher
- Mp3
- Ofen
- Originale california ausrüstung
- Sat-anlage
- Schneeketten
- Sitzheizung
- Sonnensegel
- Starkstromanschluss
- Tv
- Versorgerbatterie
- Vorzelt
- Winterreifen
Bettwäsche
- Betten nicht enthalten
Sicherheitsinformationen
- Feuerlöscher
- Feuerlöschdecke
- Rauchmelder
- Kohlenmonoxid-detektor
- Gps tracker
Standort
Jennifer's Kastenwagen befindet sich in Engelskirchen.
Genauen Standort erhalten Sie nach der Buchung.
Verfügbarkeit
Dezember 2025
Januar 2026
| M | D | M | D | F | S | S |
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26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 1 |
Sonstige Mietbedingungen
- Allgemeine Mietbedingungen
- 1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
- 1.1. Vertragsgegenstand ist die Nutzungsüberlassung eines Wohnmobils für Reisen in Europa (s. Details in Ziff. 9) zu privaten Zwecken.
- 1.2. Mit Übersendung des Wohnmobilmietvertrages fordert der Vermieter den Mieter zur Abgabe eines Angebotes ab. Mit der Zusendung des unterschriebenen Wohnmobilmietvertrages im Original oder als Scan gibt der Mieter ein verbindliches Angebot über den Abschluss des Mietvertrages zu den im Mietvertrag angegebenen Bedingungen ab. Der Vermieter kann das Angebot annehmen, indem er den unterschriebenen Mietvertrag an den Mieter im Original oder als Scan zusendet oder ihm anderweitig den Vertragsschluss binnen sieben Tagen bestätigt. Ein Anspruch des Mieters auf Annahme des Angebots besteht nicht.
- 2. Fahrzeug
- Überlassen wird das vertragliche festgelegte Fahrzeug. Dem Vermieter steht das Recht zu, einseitig ein anderes Fahrzeug zuzuweisen, soweit dieses gleichwertig ist. Sollte kein gleichwertiges Fahrzeug bereitgestellt werden, so hat der Mieter das Recht, den Vertrag gegen Erstattung etwaiger Anzahlungen zu kündigen oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Soweit es sich um ein bestelltes Neufahrzeug handelt, sorgt der Vermieter durch Blockieren des Kalenders dafür, dass dies mit dem unverbindlichen Liefertermin in Übereinstimmung gebracht wird. Sollte es wider Erwarten zum Lieferverzug kommen, besteht seitens des Mieters lediglich ein Anspruch auf Mietpreiserstattung.
- 3. Voraussetzungen zur Anmietung
- Mieter und eingetragene Fahrer müssen 25 Jahre alt sein und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B, gültig in der BRD, sein. Mieter müssen über ein auf sie lautendes Bankkonto verfügen, von dem Zahlungen auf diesen Mietvertrag an den Vermieter erfolgen.
- 4. Mietpreis
- 4.1. Der Mietpreis wird pro Nacht angegeben, soweit nicht anders vereinbart.
- 4.2. Erfolgt eine nicht vereinbarte Überziehung der Mietdauer um mehr als 30 Minuten, so fallen pro 24
- Stunden hiernach 150% des Tagesmietpreises an. Ein gesonderter darüberhinausgehende Schaden kann vom Vermieter geltend gemacht werden.
- 4.3. Der Mietpreis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- 4.4. Der Mietpreis enthält pro Mietnacht 250 Freikilometer.
- 4.5. Optional können Zusatzleistungen zum Mietpreis vereinbart werden.
- 4.6. Ist der Mietpreis nicht vollständig oder nicht richtig gezahlt, kann der Vermieter die Herausgabe des Mietfahrzeuges verweigern.
- 5. Mietsicherheit
- 5.1. Es ist eine Mietsicherheit in Höhe von 1.500,00 € zu hinterlegen. Die Mietsicherheit ist rechtzeitig bis zur Übergabe eingehend vom Konto des Hauptmieters zu überweisen.
- 5.2. Eine Barzahlung oder eine Zahlung von Konten Dritter kann der Vermieter aus Sicherheitsgründen zurückweisen.
- 5.3. Ist die Mietsicherheit nicht vollständig oder nicht richtig gezahlt, kann der Vermieter die Herausgabe des Mietfahrzeuges verweigern.
- 5.4. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
- 5.5. Die Mietsicherheit darf in angemessener Höhe einbehalten werden, bis das Bestehen und die Höhe von Ansprüchen gegen den Mieter oder berechtigten Fahrer feststeht.
- 5.6. Informationen zur Haftung im Schadenfall finden sich unter Ziff. 10.
- 6. Ort und Zeit der Übergabe und Rückgabe
- 6.1. Die Übergabe und Rückgabe erfolgten zu üblichen Geschäftszeiten MontagsFreitags, soweit keine abweichende Vereinbarung (z.B. durch Angabe im Angebot des Fahrzeuges im Internet oder hier im Mietvertrag), am Sitz des Vermieters in Engelskirchen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe frühestens um 10:00 Uhr und die Rückgabe spätestens um 17:00 Uhr. Eine frühere Übernahme oder eine spätere Rückgabe kann gegen Zahlung eines halben Miettages gebucht werden.
- 6.2. Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Terminabsprache in der gebuchten und bezahlten Mietzeit.
- 7. Zustand des Fahrzeuges bei Übergabe und Rückgabe
- 7.1. Der Abwassertank ist geleert, die Toilettenkassette geleert und gespült. Das Fahrzeug befindet sich in einem verkehrstüchtigen Zustand.
- 7.2. Die Rückgabe muss in gleichem Zustand erfolgen, soweit keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien in Textform getroffen ist.
- 7.3. Der Mieter muss das Fahrzeug mit gleichem Tankfüllstand zurückgeben, wie er es erhalten hat. Betriebsstoffe wie Öl oder AdBlue sind auf eigene Kosten nachzufüllen, dabei ist auf Herstellervorgaben zu achten.
- 8. Fahrzeugdaten
- 8.1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt von den Abmessungen des Fahrzeuges zu vergewissern. Die Angaben im Fahrzeugschein spiegeln teils nicht die tatsächlichen Ausmaße wider.
- 8.2. Es wird geraten, vor der Abreise anhand einer Waage zu prüfen, ob das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wurde.
- 9. Gestattete Nutzung, Kreis der Fahrer
- 9.1. Das Fahrzeug darf ausschließlich von schriftlich im Vertrag und im Übergabeprotokoll vereinbarten Fahrern geführt werden. Diese müssen bei Übergabe einen gültigen Personalausweis / Reisepass mit zum Abholzeitpunkt maximal drei Monate alter Meldebescheinigung und Führerschein vorlegen. Der Vermieter ist zur Anfertigung von Fotos berechtigt. Kann weder im vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein im Original vorgelegt werden, so ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
- 9.2. Der Mieter erhält vor der Übergabe eine Einweisung in die Bedienung des Fahrzeuges.
- 9.3. Die Nutzung ist lediglich im Gebiet des geographischen Europas innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Schweiz, Kroatien, Liechtenstein, Vereinigtes Königreich, Andorra und Monaco zulässig.
- 9.4. Das Fahrzeug darf nur auf offiziellen befestigten Straßen genutzt werden. Die Teilnahme an Sonderveranstaltungen oder Rennveranstaltungen ist untersagt.
- 9.5. Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden.
- 9.6. Im Falle von Beschädigungen / Unfällen ist die Schadensituation umfassend zu dokumentieren, der Mieter unverzüglich zu informieren und bei Schäden von Dritten oder unter Berührung der Interessen Dritter die Polizei hinzuziehen.
- 9.7. Bei Auftreten von Anomalien (z.B. Warnlampen) ist der Vermieter und ggf. der Herstellerkundendienst des Fahrzeuges zu konsultieren.
- 9.8. Wasser darf nur aus sicheren Quellen in den Frischwassertank geleitet werden. Im Fahrzeug befindet sich kein Trinkwasser.
- 9.9. In den Grauwassertank dürfen keine übelriechenden Abwässer geleitet werden (Kochwasser von Broccoli, GrillrostReinigung, Fisch).
- 9.10. Bei Rückwärtsfahrten ist stets ein Einweiser hinzuzuziehen.
- 9.11. Aufgrund von Anbauteilen ist es nicht gestattet, schneller als 130 km/h zu fahren.
- 9.12. Bei Verlassen des Fahrzeuges sind Fenster und das Fahrzeug (einschließlich Aufbau) zu verschließen und eine etwaig vorhandene Markise einzufahren. Die Markise ist auch nachts einzufahren. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass das Fahrzeug sicher abgestellt ist und keiner Gefahr von Beschädigungen (insbesondere durch Vandalismus, Naturgewalten, Diebstahl) ausgesetzt ist (z.B. auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen).
- 9.13. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ist das Fahrzeug in der Mindeststufe zu beheizen.
- Wasserführende Teile können durch Frost beschädigt werden, dies betrifft insbesondere Abwasserleitungen und den Grauwassertank. Diese sind im Fall von Frost wasserfrei zu halten.
- 9.14. Das Wohnmobil darf nicht in einer maschinellen Waschanlage gewachen werden.
- 9.15. Der Mieter muss sich mit den Bedienungsanleitungen zum Fahrzeug vertraut machen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Anbauteile keine Schäden verursachen (Aufschwingen der Hecktüren, Schäden durch beförderte Fahrräder).
- 10. Unregelmäßigkeiten
- Trotz bester Vorsorge kann es während der Mietzeit zu Unregelmäßigkeiten kommen.
- 10.1. Mängel / Panne
- Im Fall eines Mangels oder einer Panne ist unverzüglich der Vermieter in Textform hierüber zu unterrichten, um etwaige Reparaturen zu veranlassen oder Tipps zur Wiederinstandsetzung zu geben.
- 10.2. Selbstverschuldete Schäden
- 10.2.1. Im Falle von Schäden, die der Mieter oder seine Mitreisenden verursachen, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben.
- 10.2.2. Soweit die Nutzung / der Umgang im Schadenfall im Rahmen der Vorgaben der Ziff. 9 erfolgt und soweit der Schaden über die Fahrzeughaftpflicht/Kaskoversicherung abgedeckt ist, ist die Haftung der Höhe nach pro Schadenfalls auf den Selbstbehalt begrenzt, der der Versicherungssumme der ERGO Zusatzversicherung entspricht. In der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme 100 Mio. € für Personen, Sach und Vermögensschäden (p. P max. 12 Mio. €).
- Soweit der Mieter keine Selbstbehaltsversicherung der ERGO abgeschlossen hat, beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 1.500,00 €.
- 10.2.3. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen, also in voller Höhe vom Mieter zu zahlen, sind unversicherte Schäden der R+VVersicherung, AKB aktueller Stand, insbesondere:
- • Schäden unter Alkoholeinfluss,
- • vorsätzliche Schäden,
- • grob fahrlässige Schäden,
- • Schäden an Campingausstattung,
- • Schäden im Innenraum,
- • Schäden an Anbauten wie Markise, Fahrradträger, Anhängerkupplung, SatTV und Solaranlage,
- • Falschbetankung (Benzin statt Diesel, Diesel statt Benzin, Kraftstoff im Wassertank),
- • Betriebsschäden wie z.B. durch einen Reifenplatzer
- • Mietausfallschaden und
- • Merkantiler Minderwert.
- Dem Vermieter ist eine Abrechnung der Nettoreparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlags einer Fachwerkstatt gestattet.
- Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss eine Zusatzversicherung zur teilweisen oder vollständigen Erstattung der Selbstbeteiligung sinnvoll ist.
- 10.3. Fremdverschuldete Schäden
- Kann im Falle fremdverschuldeter Schäden ein Dritter einzig erfolgreich haftbar gemacht werden, so trägt der Mieter den Schaden nicht. Dabei ist unverzüglich der Vermieter in Textform über einen solchen Schadenfall zu unterrichten, die Polizei hinzuziehen.
- 10.4. Sonstige Schäden
- Bei sonstigen Schäden ist die Haftung nach Maßgabe von Ziff. 10.2 auf 1.500,00 € je Schadenfall begrenzt, soweit die Fahrzeugkasko oder Haftpflichtversicherung hierfür einsteht. Eine Ausnahme gilt bei Diebstahl/Unterschlagung: Hier gilt eine Haftungsreduktion auf 2.500,00 €. Der Mieter trägt die Sachgefahr, ähnlich eines Leasingnehmers. Es besteht damit auch eine Haftung für Teilkaskoschäden wie z.B. Tierunfall, Hagel, Sturmschäden, Steinschlag, Reifenschäden, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Auch hier ist unverzüglich der Vermieter in Textform zu unterrichten.
- 11. Unfallaufnahme
- Bei Schäden unter Einbeziehung Dritter ist stets unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und ein Protokoll zu fertigen, das dem Vermieter vorab per EMail zu übersenden ist. Es ist ein leserlich ausgefüllter Unfallbericht (Vorlage z.B. https://www.kfzauskunft.de/info/unfallbericht.pdf) vorzulegen. Ausweis/Fahrzeugpapiere und Führerscheine anderer Beteiligter sind nach Möglichkeit abzufotografieren und die Fotos dem Vermieter zu übersenden.
- 12. Maut und Ordnungswidrigkeiten
- 12.1. Forderungen für Maut wird der Vermieter ausgleichen, soweit der Mieter diese nicht während seiner Reise begleicht. Auf erstes Anfordern erstattet der Mieter dem Vermieter die angefallenen Kosten.
- 12.2. Der Mieter wird für begangene Ordnungswidrigkeiten die zu zahlenden Geldbußen zahlen und auf erstes Anfordern vom Mieter erstattet erhalten.
- 13. Haftung
- 13.1. Sämtliche im Mietvertrag aufgenommene Mieter haften gesamtschuldnerisch.
- 13.2. Für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter vorgesehenen Zweck übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
- 13.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet der Vermieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach gesetzlicher Vorgabe. Auf Schadensersatz haftet der Vermieter – egal aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Kardinalpflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraute und vertrauen durfte). Im letztgenannten Fall ist die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- 13.4. Die sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter eine Garantie übernommen oder arglistig einen Mangel verschwiegen hat.
- Servicepreisliste (Auf Anfrage)
- Leistung
- Preis pro Einheit
- Allgemeine Leistungen (Schadenabwicklung, Reinigung) Pro 15 Minuten
- 12,50 €
- Fahrtkosten des Vermieters Pro Kilometer
- 0,50 €
- Mehrkilometer mit dem Mietfahrzeug durch den Mieter Pro Kilometer
- 0,30 €
- Außenreinigung, normale Verschmutzung, sonst nach Zeitaufwand
- 50,00 €
- Toilettenkassette leeren oder reinigen Pro Reinigung
- 120,00 €
- Bearbeitung Mautrechnung / Ordnungswidrigkeit Pro Anschreiben
- 10,00 €
- Betankung pro Vorgang Kraftstoffkosten zzgl.
- 30,00 €
- Zweite Gasflasche 5 Kg Pro Flasche (Inhalt)
- 30,00 €
- Toilettenchemie, 1 Liter oder 5 „Beutelchen“ (1 Beutelchen je Anwendung) Pro Flasche/Pro Packung
- 18,00 €
- Grauwassertankreinigung bei Geruchsentwicklung Nach Aufwand, jedoch mindestens
- 45,00 €
- Endreinigung bei besenreiner Rückgabe (gereinigter WCTank)
- 50,00 €
- Mieter muss mindestens 25 Jahre oder älter sein
- Mieter muss mindestens 25 Jahre oder älter sein
- Mieter muss mindestens 25 Jahre oder älter sein
- Mieter muss 25 Jahre alt oder älter sein.
Preisgestaltung
- Mietpreis
- Ab 100,00 € pro Tag
- Reinigungsgebühr
- 80,00 €
Stornierungsbedingungen
Moderat
- 80 % Mietpreiserstattung bis 60 Tage vor deiner Reise
- 75 % Mietpreiserstattung 59 bis 30 Tage vor deiner Reise
- 50 % Mietpreiserstattung 29 bis 8 Tage vor deiner Reise
- 30 % Mietpreiserstattung 7 Tage oder weniger vor deiner Reise
- Die Servicegebühr von 6.8 % ist nicht erstattungsfähig
Schau dir diesen Camper an
6 Bewertungen
Miriam 5.0Immer wieder gerne! Super Camper mit allem was man braucht und top in Schuss. Auch die Kommunikation mit Jennifer war super nett und entspannt. VIelen Dank :)
Fabian 5.0Wir waren zu zweit mit VanLu 11 Tage auf Dänemarktour. Der Camper ist mit allem ausgestattet was man im Urlaub braucht. Die Kommunikation mit Jenny war sehr unkompliziert. Von der Einweisung bis Rückzahlung der Kaution hat alle super geklappt. Wir würden den Camper jederzeit wieder mieten. Steffi und Fabian
Thomas 5.0Wir hatten einen wunderschönen Urlaub in Jennys Van. Die Übergabe war super mit ausführlicher Einführung, alles ist sehr gepflegt, sauber und der Van ist gut ausgestattet mit allem was man braucht. Die Kommunikation mit Jenny mit allen Fragen, die wir als Anfänger so hatten, war sehr gut. Mit dem Van kann man sehr entspannt reisen und er bot für uns (2 Erwachsene & 1 Kind) ausreichend Platz. Wir können Jennys VanLu uneingeschränkt weiterempfehlen!

Sabrina 5.0Wir haben den VanLu für 2 Wochen gemietet. Für unser Reiseziel Schottland war der Camper genau die richtige Wahl was die Größe und die Ausstattung angeht. Dank der Solarzellen kann man autark stehen. Die Küche war gut ausgestattet und es gab auch einen Campingtisch und 2 Stühle. Der Camper bietet mehr Stauraum als wir erwartet hatten. Die Kommunikation mit Jenny war sehr nett und unkompliziert. Insgesamt können wir Jenny und ihren VanLu nur empfehlen!
Theresa 5.0Wir haben den Camper zu zweit für 11 Tage gemietet. Der Van ist mit allem ausgestattet was man für einen Urlaub braucht. Für uns persönlich war es sogar etwas zu viel an Geschirr, Töpfen und Equipment - aber besser zu umfangreich, als zu wenig! Im inneren ist alles sehr gepflegt und top in Schuss, das Bett war super bequem und durch einen Topper hygienisch tip top! Die Übergabe verlief super und der Kontakt war durchweg herzlich. Für den Preis eine absolute Empfehlung!
Die Person, die dir diesen tollen Camper vermietet

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